Finanzielle Förderung Ihrer Ergotherapie-   oder Physiotherapie-Ausbildung
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Finanzielle Förderung Ihrer Ergotherapie-   oder Physiotherapie-Ausbildung



Finanzielle Förderung Ihrer Ergotherapie-   oder Physiotherapie-Ausbildung



BAföG


Die Förderung der Ausbildung ist über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich, sofern die individuellen Voraussetzungen vorliegen. Alle Informationen hierzu sowie Antragsformulare und den BAföG-Rechner zur Ermittlung Ihres individuellen Anspruchs finden Sie...

... auf der folgenden Seite der Bundesregierung





Kindergeld


Handelt es sich um eine berufliche Erstausbildung und sind die sonstigen Voraussetzungen gegeben, wird Kindergeld für die Dauer der Ausbildung in Höhe von 154,00 bzw. 179,00 EURO im Monat gewährt.




Bildungskredit


Teile der Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen über einen Bildungskredit finanziert werden.

Das Bundesverwaltungsamt informiert hierüber auf bildungskredit.de





Steuerlich absetzbar


Steuerlich sind rückwirkend ab 2008 Schulgeldzahlungen in einer Höhe von bis zu 5.000,00 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzbar.

PDF: Bundesministerium der Finanzen